Erneut hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Strafbarkeit der Verwendung des Akronyms A.C.A.B (All cops are bastards) beschäftigt. Im hier zugrundeliegenden Fall trug der Beschwerdeführer die Buchstaben A.C.A.B während des Besuchs eines Fußballspiels auf der Weste, …

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