Deutschland setzt eine weitere EU-Richtlinie um. Das Widerrufsrecht vieler Immobilienkredite bekommt ab Juni eine Frist gesetzt.

Seit November 2002 galt für Verbraucher bei Abschluss von Immobilien­kredit­verträgen eine Widerrufsmöglichkeit wegen einer fehlerhaften Klausel in vielen zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Verträgen unbegrenzt. Künftig soll sie spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen ablaufen.

Das Widerrufsrecht erlischt demnach für zwischen Herbst 2002 und Juni 2010 geschlossene Kredit­verträge am Dienstag, 21. Juni 2016. Spätestens an diesem Tag muss die Widerrufs­erklärung für zwischen 2002 und 2010 geschlossene Kredit­verträge mit fehler­hafter Belehrung der Bank oder Sparkasse zugehen.