Der Gesetzgeber bietet seit dem Jahr 1999 die Möglichkeit auch für Verbraucher, sich durch ein so genanntes Verbraucherinsolvenzverfahren von Altlasten und Schulden zu befreien. Im Rahmen unserer Tätigkeit vertreten wir seit Jahren sowohl Schuldner als auch Gläubiger im Bereich des Insolvenzrechts, wir begleiten Schuldner im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren, führen sie durch das Insolvenzverfahren bis hin zur Restschuldbefreiung. Gleichzeitig vertreten wir Selbstständige und Unternehmer, die eine Insolvenz ihres Unternehmens vermeiden wollen. Auch hier greifen wir interdisziplinär auf eine Vielzahl von Spezialisten, wie Kreditinstitute, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie Unternehmensberater zurück.
Sprechen Sie uns an, auch für Sie finden wir die passende, auf Sie zurechtgeschnittene Lösung.