Nur sterben macht Erben, heißt es im Erbrecht. Aber richtig vererben muss gekonnt sein.
Ca. 400 §§ des Bürgerlichen Gesetzbuchs befassen sich alleine mit dem Erbrecht. Entsprechend komplex und voller für den Laien nicht erkennbarer Fallstricke ist das Erbrecht.
Wir helfen Ihnen im Vorfeld des Erbfalles Regelungen zu treffen, die Ihren Vorstellungen am Ende auch Geltung verschaffen. Sei es durch Beratung und Entwurf eines eindeutigen Testamentes, eines Erbvertrages oder die Durchführung vorweggenommener Erbschaften.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen nach einem Erbfall auch zu Diensten um Ihre erbrechtlichen Ansprüche aus einem Testament, als gesetzlicher Erbe oder einem Erbvertrag durchzusetzen oder Ihnen zu Ihrem Pflichtteil zu verhelfen.