• Patientenverfügung

Entscheiden Sie jetzt, was später mit Ihnen passieren soll.

Welchen Zweck erfüllt eine Patientenverfügung?

Ärztliche Maßnahmen jedweder Art bedürfen der Einwilligung des Patienten. Hierunter fallen selbstverständlich auch Maßnahmen wie künstliche Beatmung, künstliche Ernährung, lebenserhaltende Maßnahmen in auswegloser Situation. Kann ein Patient aufgrund Erkrankung oder Verletzung seinen Willen nicht mehr rechtswirksam erklären gibt die Patientenverfügung klar und vor allem rechtswirksam Auskunft über den Willen des Patienten.

Wie wird ohne Patientenverfügung entschieden?

Ohne Patientenverfügung ist der mutmaßliche Wille des Patienten ausschlaggebend. Andere Personen haben also zu mutmaßen, was wohl der Wille des Patienten gewesen wäre. Entgegen einem verbreitetem Irrtum ist das nicht zwangsläufig der Ehepartner oder die nächsten Angehörigen. Kann ein Mensch nicht mehr selbst entscheiden, ist vom Amtsgericht ein Betreuer einzusetzen, der diese Entscheidung, evtl. nach Genehmigung des Amtsgerichts, trifft. Das Amtsgericht kann den Ehepartner oder Familienangehörige als Betreuer einsetzen, muss das aber nicht. Oft werden völlig fremde Personen als Betreuer gewählt.

Vorteil der Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung gibt damit den Angehörigen Sicherheit was mit Ihnen zu tun ist und bewahrt Angehörige vor Entscheidungen, die Familien insgesamt überlasten können indem der wahre Wille des Patienten eindeutig ist und umgesetzt werden muss. Eine wirksame Patientenverfügung schützt damit in nicht unerheblichem Maß die Familie des Patienten.

Wie wird eine Patientenverfügung errichtet?

Die Patientenverfügung muss schriftlich errichtet sein. weitere Formvorschriften sind nicht zu beachten, insbesondere muss die Patientenverfügung nicht durch einen Notar erstellt worden sein.

Die inhaltlichen Voraussetzungen sind weit höher. Die Situation, für die die Patientenverfügung gelten soll muss eindeutig beschrieben sein und es dürfen sich keine Widersprüche aus der Verfügung ergeben.

Viele Vordrucke sind diesbezüglich zu ungenau oder bergen in der Fülle der gestellten Fragen die Gefahr widersprüchlicher Angaben und sind damit im Ernstfall unwirksam.

Wir helfen Ihnen eine wirksame Patientenverfügung zu erstellen zum Schutz Ihres Willens und Ihrer Familie.

Ist eine zusätzliche Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung sinnvoll?

Eine Patientenverfügung sollte aus unserer Sicht in der Regel durch eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung flankiert werden. Mit einer Patientenverfügung ist zwar der Wille erklärt, aber es ist immer noch niemand da, diesen Willen auch umzusetzen. Mit der Vorsorgevollmacht geben Sie einer Person Ihrer Wahl die rechtliche Möglichkeit, Ihren erklärten Willen auch durchzusetzen und Wirklichkeit werden zu lassen.

Eine ähnliche Absicht verfolgt die Betreuungsverfügung. Wenn die Bestellung eines Betreuers notwendig werden sollte bestimmen Sie zumindest mit, wen das Gericht als Betreuer einsetzt.

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Anfahrt mit dem Auto

Parken im Parkhaus Hauptmarkt, ca. 100 m von der Kanzlei Treiber & Wehr.

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U-Bahn U1: Haltestelle „Lorenzkirche“, Fußweg ca. 10 Min. über den Hauptmarkt.