• Familienrecht

Zugewinnausgleich bei überlanger Trennungszeit

Eine überlange Trennungszeit zwischen den Ehepartnern ändert ohne sonstige hinzutretende Umstände nichts an der Zugewinnausgleichspflicht; führt insbesondere nicht zu einer Einschränkung oder gar Aufhebung der Ausgleichspflicht aufgrund einer unbilligen Härte gem. § 1381 BGB. Grundsätzlich haben …

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Erstausbildung des Unterhaltspflichtigen

Der Grundsatz, dass eine berufliche Erstausbildung des Unterhaltspflichtigen Vorrang vor der Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt hat, gilt nicht uneingeschränkt. Zumindest im Einzelfall kann es der Billigkeit entsprechen, dass der Unterhaltsverpflichtete zugunsten der Unterhaltszahlung auf eine …

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Bürozeiten

Montag bis Donnerstag:
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Freitag:
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Anfahrt mit dem Auto

Parken im Parkhaus Hauptmarkt, ca. 100 m von der Kanzlei Treiber & Wehr.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bus 36: Haltestelle „Weintraubengasse“, „Hauptmarkt“ oder „Burgstraße“, Fußweg ca. 3 Min.

U-Bahn U1: Haltestelle „Lorenzkirche“, Fußweg ca. 10 Min. über den Hauptmarkt.