Eine überlange Trennungszeit zwischen den Ehepartnern ändert ohne sonstige hinzutretende Umstände nichts an der Zugewinnausgleichspflicht; führt insbesondere nicht zu einer Einschränkung oder gar Aufhebung der Ausgleichspflicht aufgrund einer unbilligen Härte gem. § 1381 BGB. Grundsätzlich haben …
Weiterlesen »Erstausbildung des Unterhaltspflichtigen
Der Grundsatz, dass eine berufliche Erstausbildung des Unterhaltspflichtigen Vorrang vor der Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt hat, gilt nicht uneingeschränkt. Zumindest im Einzelfall kann es der Billigkeit entsprechen, dass der Unterhaltsverpflichtete zugunsten der Unterhaltszahlung auf eine …
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