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Reiserecht

Schadenersatz für an der Sicherheitskontrolle verpassten Flug

Im zugrundeliegenden Fall begab sich ein Fluggast, nachdem er rechtzeitig eincheckte und sein Gepäck aufgab, unverzüglich zur Sicherheitskontrolle. Aufgrund des Andrangs und der damit verbundenen Wartezeiten verpasste der Fluggast trotzdem den gebuchten Flug. Zwar bestehen keine vertraglichen Beziehungen zwischen dem Fluggast und dem Flughafenbetreiber …

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Bürozeiten

Montag bis Donnerstag:
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Anfahrt mit dem Auto

Parken im Parkhaus Hauptmarkt, ca. 100 m von der Kanzlei Treiber & Wehr.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bus 36: Haltestelle „Weintraubengasse“, „Hauptmarkt“ oder „Burgstraße“, Fußweg ca. 3 Min.

U-Bahn U1: Haltestelle „Lorenzkirche“, Fußweg ca. 10 Min. über den Hauptmarkt.