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Patient hat bei Behandlung von verschiedenen Ärzten im Krankenhaus darzulegen, welches Fehlverhalten er welchem Arzt anlastet

Wirken bei der Behandlung eines Patienten in einem Krankenhaus Ärzte verschiedener Fachrichtungen zusammen muss der Patient im Prozess vortragen und unter Beweis stellen, welchen ärztlichen Fehler er welchem Arzt konkret anlastet.

Dem Patienten ist es daher nicht möglich sich in seinem Klagevortrag darauf zu beschränken, dass im Krankenhaus bei der Behandlung Fehler passiert sind und diese den Ärzten oder dem Krankenhaus pauschal mit dem allgemeinem Hinweis auf bestehende Organisationsmängel und / oder mangelhafter Ausführung von Überwachungspflichten anzulasten.

Es steht dabei natürlich zu befürchten, dass dem Patienten hier eine große Last auferlegt wird, da der Patient in der Regel die internen Abläufe zwischen den einzelnen Fachabteilungen eines Krankenhauses kaum in der für einen Prozess notwendigen Weise nachvollziehen können wird.

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