Zivilrechtliches Referat
Die Kanzlei Treiber & Wehr ist seit der Gründung 1999 stark zivilrechtlich geprägt und betreut erfolgreich Mandate aus nahezu allen Bereichen des Zivilrechts und seiner Nebengebiete.
Das zivilrechtliche Referat betreut Rechtsanwalt Nicolai Treiber.
Der Bereich des allgemeinen Zivilrechts umfasst einen großen Bereich der rechtlichen Schwierigkeiten, denen sich eine Privatperson oder ein Gewerbetreibender u.U. gegenübersieht.
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Rechtsanwalt Nicolai Treiber |
Arbeitsrecht Vertragsrecht Kaufrecht / Mietrecht Familienrecht / Scheidungsrecht / Unterhaltsrecht Erbrecht / Pflichtteilsrecht / Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften Arzthaftungsrecht Wohnungseigentumsrecht Verkehrsunfallrecht Immobilienrecht Privates Baurecht Kapitalanlagerecht / Gewerblicher Rechtsschutz |
Arbeitsrecht
Ebenfalls Teil des Zivilrechtes ist das Arbeitsrecht. Wir helfen Ihnen kompetent und schnell im Falle des Verlustes des Arbeitsplatzes durch Kündigung, bei Erhebung der, innerhalb von drei Wochen zu erhebenden, Kündigungsschutzklage sowie bei der eventuellen Verhandlung über eine zu zahlende Abfindung. Zunehmend verlagern sich Rechtsstreitigkeiten im Arbeitsverhältnis jedoch in den Bereich der Abwehr von „Mobbing“, gesetzlich geregelt nunmehr im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, oftmals endent Abschluss eines Aufhebungsvertrages.
Vertragsrecht
Hierzu zählen Probleme, die sich aus Verträgen und deren Abwicklung ergeben.
Wie etwa bei der Lieferung mangelhafter Sachen im Rahmen eines Kaufvertrages, der sog. Sachmängelgewährleistung. Selbstverständlich sind auch sämtliche Probleme aus dem Mietrecht, wie die Wohnungskündigung oder Kündigung eines gewerblichen Mietobjektes, ordentlich oder als fristlose Kündigung, Teil des allgemeinen Zivilrechts. Hierzu zählen jedoch auch Verträge, die nicht so offenkundig Teil des allgemeinen Zivilrechts sind, wie der Darlehensvertrag, auch in seiner Ausformung als Verbraucherkredit, der Maklervertrag oder die Bürgschaft.
Familienrecht
Eine langjährige Kernkompetenz unserer Kanzlei ist die Betreuung familienrechtlicher Mandate.
Die Tätigkeit in hoch emotional beladenen Problemkreisen wie im Falle einer Scheidung einer Ehe, Streit um das Sorgerecht, das Umgangsrecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder erfordert einen routinierten, aber auch verständnisvollen sowie souveränen Rechtsanwalt, um das Mandat nicht nur korrekt, sondern für alle Beteiligten auch emotional nach Möglichkeit nicht zu stark belastend zum Abschluß zu bringen. Dies gilt ebenso für die außergerichtliche oder gerichtliche Regelung von Zugewinnausgleich, Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt.
Erbrecht
Eng verbunden mit dem Familienrecht ist der große Bereich Erbrecht. Wir helfen Ihnen bei der rechtssicheren Testamentsgestaltung, der Durchsetzung eines eventuellen Anspruchs auf einen Pflichtteil, der Ermittlung des eigentlichen Nachlasses und etwaiger sonstiger Erben. Als besonders streitanfällig, zumal ohne ein entsprechend professionelles Testament, und ohne anwaltliche Hilfe für den oder die Erben nahezu nicht mehr zu bewältigen, sind in diesem Bereich die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und die betriebliche Unternehmensnachfolge zu nennen.
Schadenersatzrecht
wie etwa fehlerhafte Leistungen des Vertragspartners oder mangelnde Zahlungswilligkeit bzw. Zahlungsfähigkeit des Vetragspartners. Gerade für Gewerbetreibende ist die mangelnde Zahlungsbereitschaft und/oder Zahlungsfähigkeit ihrer Vertragspartner bisweilen existenzbedrohend. Hier stehen wir mit souveräner und professioneller Hilfe in der Zwangsvollstreckung und der sich oftmals anschließenden langwierigen überwachung von Ratenzahlungen des Schuldners und damit als umfassende Inkassostelle zur Verfügung.

