Zugewinnausgleich bei überlanger Trennungszeit

Eine überlange Trennungszeit zwischen den Ehepartnern ändert ohne sonstige hinzutretende Umstände nichts an der Zugewinnausgleichspflicht; führt insbesondere nicht zu einer Einschränkung oder gar Aufhebung der Ausgleichspflicht aufgrund einer unbilligen Härte gem. § 1381 BGB. Grundsätzlich haben …

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Anfahrt mit dem Auto

Parken im Parkhaus Hauptmarkt, ca. 100 m von der Kanzlei Treiber & Wehr.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bus 36: Haltestelle „Weintraubengasse“, „Hauptmarkt“ oder „Burgstraße“, Fußweg ca. 3 Min.

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