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Girokonto auf Guthabenbasis ab 1. Juni 2016 für Jedermann

Bislang musste man in Deutschland einen festen Wohnsitz nachweisen, um bei der Bank ein Girokonto eröffnen zu dürfen. Das ändert sich ab dem 1. Juni.

Das bereits im Februar verabschiedete sogenannte Zahlungskontengesetz verpflichtet die deutschen Geldinstitute dazu, jedermann ein Guthabenkonto mit Basisfunktionen wie Ein- und Auszahlungen, Lastschriften oder Überweisungen einzurichten.

Das Zahlungskontengesetz setzt damit eine EU-Richtlinie für ein Girokonto/Basiskonto für Jedermann um.

Bürozeiten

Montag bis Donnerstag:
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Anfahrt mit dem Auto

Parken im Parkhaus Hauptmarkt, ca. 100 m von der Kanzlei Treiber & Wehr.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bus 36: Haltestelle „Weintraubengasse“, „Hauptmarkt“ oder „Burgstraße“, Fußweg ca. 3 Min.

U-Bahn U1: Haltestelle „Lorenzkirche“, Fußweg ca. 10 Min. über den Hauptmarkt.