Bislang musste man in Deutschland einen festen Wohnsitz nachweisen, um bei der Bank ein Girokonto eröffnen zu dürfen. Das ändert sich ab dem 1. Juni.
Das bereits im Februar verabschiedete sogenannte Zahlungskontengesetz verpflichtet die deutschen Geldinstitute dazu, jedermann ein Guthabenkonto mit Basisfunktionen wie Ein- und Auszahlungen, Lastschriften oder Überweisungen einzurichten.
Das Zahlungskontengesetz setzt damit eine EU-Richtlinie für ein Girokonto/Basiskonto für Jedermann um.