Während der Fußballwochen vom 10. Juni bis 10. Juli wird die Grenze für den regelmäßig zulässigen Lärmpegel bis zu 55 Dezibel außer Kraft gesetzt.

In dieser Zeit gilt eine Ausnahmeregelung, wonach die Städte und Gemeinden im Juni und Juli „Public Viewing“ trotz Lärmschutzes genehmigen können.