• Verkehrsrecht

Unfall durch plötzlich geöffnete Fahrzeugtür

Kommt es durch das plötzliche Öffnen einer Fahrzeugtüre in den fließenden Verkehr hinein zu einem Unfall, kann das ein so erhebliches Verschulden begründen, dass die Betriebsgefahr des fahrenden Fahrzeugs dahinter zurücktritt, mit der Folge des alleinigen …

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Bürozeiten

Montag bis Donnerstag:
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Anfahrt mit dem Auto

Parken im Parkhaus Hauptmarkt, ca. 100 m von der Kanzlei Treiber & Wehr.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bus 36: Haltestelle „Weintraubengasse“, „Hauptmarkt“ oder „Burgstraße“, Fußweg ca. 3 Min.

U-Bahn U1: Haltestelle „Lorenzkirche“, Fußweg ca. 10 Min. über den Hauptmarkt.